Klasse B Erweiterung auf B196

Was darf ich fahren?  

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und

Wo liegen die Hürden?  
Ausbildung:                     Theorie und Praxis
Prüfung:                          Keine Prüfungen
Geltungsbereich:               innerhalb Deutschland
Vorbesitz erforderlich:       Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
Geltungsdauer:                ohne Befristung
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?  

Theoretische Schulung:      4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

Praktische Schulung:       5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten                                                           

(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahrübungen bzw. Sicherheitsübungen)                      

und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Was muss ich mitbringen für die Antragstellung?
  Lichtbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt 
Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b FeV